FAQ
![]() | Ich möchte Unterricht haben für mich oder mein Kind. Was tun? |
Sie lassen der Musikschule eine unterschriebene Anmeldung zukommen. Wegen der Unterschrift ist das nicht online möglich. Die Anmeldung und die AGB liegen im Schulhaus aus, Sie bekommen sie im Sekretariat oder Sie können die Anmeldung auch online ausdrucken, ausfüllen und abgeben, zusenden oder faxen.
![]() | Ist meine Anmeldung verbindlich, oder kann ich sie nach einer Infostunde zurückziehen? |
Es gelten für alle Fächer die ersten 4 Wochen nach Unterrichtsbeginn als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag beidseitig binnen einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
![]() | Wer unterrichtet welches Instrument an der Musikschule? |
Eine Aufstellung unserer qualifizierten Lehrer gibt es auf unserer Internetseite. Die meisten unserer Lehrer sind diplomierte und erfahrene Profis. Die Musikschule ist Mitglied im Verband deutscher Musikschulen und erfüllt die hohen Aufnahmekriterien zur Mitgliedschaft.
![]() | Wie viele Instrumente stehen denn zur Auswahl? |
Neben unseren Tanz-Kursen, Angeboten für Früherziehung und den Nebenfächern wie Improvisation und Musiktheorie stehen im Moment ungefähr 24 verschiedene Instrumente und Gesang von Klassik bis Jazz, Rock und Pop zur Wahl.
![]() | Gibt es Zusatzfächer? |
Neben dem Unterricht bieten wir Musiktheorie, Improvisation und Ensemblespiel an.
![]() | Wann beginnt ein neuer Kurs in Musikalische Früherziehung? |
Man kann jederzeit in die Kurse einsteigen. Auch wenn eine Gruppe schon einige Zeit besteht, kann der Lehrer neue Kursteilnehmer in die bestehende Gruppe integrieren.
![]() | Kann man den Lehrer schon vorher kennen lernen? Wie finde ich "mein" passendes Instrument? |
Für alle Interessierten gibt es den Tag der offenen Musikschultür. Hier stellen sich die Lehrer mit ihren jeweiligen Instrumenten vor, die natürlich auch ausprobiert werden können. Bei Bedarf kann man natürlich auch einen Schnupperkurs besuchen (siehe Entgelttabelle).
![]() | Wo finde ich meinen Lehrer in der Musikschule? |
Vor dem Lehrerzimmer hängt eine Tafel mit den Unterrichtsräumen. Die Lehrer sind angehalten ihr Namensschild bei Anwesenheit hier anzupinnen.
![]() | Muss ich schon etwas spielen können um mit dem Unterricht zu beginnen? |
Nein, dafür gibt es keine Notwendigkeit, denn immerhin geht es an einer Musikschule darum Wissen zu vermitteln. Unabhängig davon können natürlich auch Fortgeschrittene ihre Kenntnisse und Fähigkeiten am Instrument vervollkommnen oder sich mit einem Zweit- oder Ergänzungsfach breiter ausbilden lassen. Häufig ist es besser, gleich von Beginn an einen fundierten, qualifizierten Unterricht zu erhalten. So werden Fehler, die sich vor allem am Anfang einschleichen können vermieden. Diese Fehler sind, hat man sie sich erst einmal angeeignet mitunter nur schwer wieder zu korrigieren. Guter Unterricht von Anfang spart also Zeit und vor allem Nerven!
![]() | Muss ich vorher Theorieunterricht nehmen? |
Nein. Anders als bei der Fahrschule geht es nicht darum zuerst das theoretische Rüstzeug zu erwerben und danach mit dem praktischen Teil zu beginnen. Vielmehr ist es so, dass die Vermittlung theoretischer Kenntnisse direkt am Instrument erfolgt. Praxis und Theorie gehen beim instrumentalen Unterricht Hand in Hand und sind vor allem im Anfangsunterricht kaum voneinander zu trennen. Es ist wünschenswert, die theoretischen Unterweisungen, die unabhängig vom jeweiligen Hauptfach des Schülers erteilt werden, zu besuchen. Diese ergänzen den Einzelunterricht sinnvoll und helfen das eigene Instrument sowie die musiktheoretische Zusammenhänge schneller und umfassender zu verstehen. Theorie-Abschlüsse sind Voraussetzung für verschiedene Prüfungen und Ensembles.
![]() | Ab welchem Alter kann man zu musizieren beginnen? |
Das hängt ganz vom jeweiligen Unterrichtsfach ab. Der Spruch "Früh übt sich..." stimmt natürlich. Der Unterricht an der Musikschule kann daher schon in einem sehr frühen Lebensalter begonnen werden. Dafür eignen sich vor allem die Eltern-Kind-Gruppen Tanzgarten und Musikgarten. Hier sind Eltern im Unterricht, der sich vor allem mit elementarer Musikpädagogik befasst, Teil des Konzeptes. Die Eltern Kind Gruppen sind schon für Kinder ab etwa 1- 1,5 Jahre konzipiert. Aber auch in Kursen wie etwa der musikalischen Früherziehung für die etwas älteren Kleinkinder wird bereits im Vorschulalter ein spielerischer, den Instrumentalunterricht vorbereitender Unterricht angeboten.
Vor allem bei Blasinstrumenten ist der Zahnstand des Kindes für die Möglichkeit mit dem Instrumentalunterricht zu beginnen entscheidend. Mit dem Blechblasinstrumentenunterricht wird daher erst nachdem die "richtigen Zähne" in einem gewissen Umgang vorhanden sind begonnen. Allgemeine, pauschale Regeln lassen sich so jedoch nicht aufstellen. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Schülern aller Altersgruppen. Daher nehmen wir uns gern die Zeit Sie und ihr Kind umfassend zu beraten.
![]() | Kann ich als Erwachsener Unterricht an der Musikschule nehmen? |
Selbstverständlich bietet die Musikschule auch Erwachsenen Musikunterricht und die Beteiligung an den Ensembles an.
![]() | Bis in welches Alter kann man eigentlich Unterricht nehmen? |
Wer nicht gerade versucht, noch spät das erste Pult der Berliner Philharmoniker zu erreichen, kann die Musik zu seinem Lieblingshobby machen. Es gibt keine Altersbegrenzungen. Spaß und Hingabe entscheiden.
![]() | Gibt es Gruppen- oder Einzelunterricht? |
Die Musikschule bietet sowohl Gruppen- als auch Einzelunterricht an.
![]() | Gibt es eine Warteliste? |
Wir versuchen, dass Ihr Unterricht möglichst bald beginnen kann. An manchen Instrumenten oder wenn Sie besondere Wünsche bezüglich Wochentag und Uhrzeit haben, kann es aber schon einmal etwas dauern, bis wir für Sie einen Unterrichtsplatz haben. Sollten im gewünschten Unterricht keine Kapazitäten frei sein, werden Sie von uns kontaktiert und Sie kommen unverbindlich auf die Warteliste. Sobald wir Ihnen einen Unterrichtsplatz anbieten können, werden Sie von uns informiert.
![]() | Gibt es Instrumente ohne Wartezeit? |
Ja. Für Instrumente, die dringend in den Ensembles benötigt werden, bzw. für Instrumente, die weniger populär sind, werden gezielt Schüler gesucht. Gegenwärtig sind dies: Tuba, E-Bass, Fagott und Saxophon.
![]() | Wie lange dauert es, bis ich das Instrument endlich spielen kann? |
Je nach eigener Erwartung kann dies, auch von Instrument zu Instrument, sehr unterschiedlich sein. Das Erlernen lässt sich sehr grob in 4 Hauptstufen einteilen:
1. Orientierungsstufe (früher Beginn ab ca. 6-7 Jahre oder bei familiärer Ausprägung auch früher) kann 1-2 Jahre dauern,
2. Unterstufe liegt durchschnittlich bei etwa 2-3 Jahre,
3. Mittelstufe vielleicht 3-4 Jahre (je nach Motivation, Fleiß, Spaß, eigener Befähigung),
4. Oberstufe für ambitionierte Jugendliche mit deutlich mehr Übezeiten, Teilnahme an Wettbewerben, häufigen Konzertauftritten und eigenverantwortlichem Spiel. Für die Musik gilt mehr als für andere Fächer - lebenslanges Lernen führt zur Perfektion und künstlerischen Erfüllung.
![]() | Gibt es einen Lehrplan? |
Der Unterricht basiert auf dem Lehrplan des VdM (Verband deutscher Musikschulen) und Konferenzbeschlüssen der Schule. Die methodisch didaktischen Inhalte des jeweiligen Unterrichts legt jede Lehrkraft selbst fest, wobei auch die individuellen Fähigkeiten und Interessen des Schülers Berücksichtigung finden.
![]() | Welche Kosten kommen auf mich zu? |
Neben den Kosten für den Unterricht, die sie der Entgelttabelle entnehmen können, kommen noch evtl. die Kosten für das Musikinstrument (Kauf oder Miete) sowie die Ausgaben für Notenmaterial, das für den Unterricht unbedingt notwendig ist. Hier werden Sie von unseren Lehrkräften fachlich kompetent beraten.
![]() | Was kostet eine Unterrichtsstunde? Warum müssen die Ferien mitbezahlt werden? |
Die genauen Entgelte entnehmen Sie bitte der Entgelttabelle. Die Gebühren der Schüler decken aber nicht alle Kosten ab. Deshalb kann eine Musikschule langfristig nur mit Zuschüssen der Stadt, des Landkreises und des Kulturraumes existieren.
Das Unterrichtsentgelt, das zu bezahlen ist, ist ein Jahresentgelt, das zur besseren Übersicht in zwölf Teile geteilt wird. Dadurch scheinen jeden Monat Kosten zu entstehen, auch in Ferienmonaten. Aber in Wirklichkeit bezahlen Sie nur den erhaltenen Unterricht. Grundsätzlich werden von nahezu allen Musikschulen in Deutschland monatliche Gebührensätze erhoben, die während des gesamten Jahres, also 12 Monate, zu zahlen sind. Die Vorstellung, in den Sommerferien Gebühren zahlen zu müssen, ohne eine Gegenleistung zu bekommen ist aber inhaltlich falsch. Bitte beachten Sie dabei, dass monatliche Gebührensätze nicht den tatsächlichen Gegebenheiten der anfallenden Unterrichtsstunden und den damit verbundenen Gebühren in den jeweiligen Monaten entsprechen! Wäre dies der Fall, müssten wir ständig unterschiedliche Gebühren erheben, je nachdem, ob in einem Monat 0, 1, 2, 3, 4 oder gar 5 Termine stattfinden. Um einen gleich bleibenden, festen Gebührensatz pro Monat angeben zu können, kalkulieren wir mit 36 stattfindenden Unterrichtsterminen im gesamten Jahr (Ferien & Feiertage sind bereits abgerechnet). Die Gebührenhöhe errechnet sich aus den anfallenden Kosten für diese 36 Unterrichtstermine und ist der jährlichen Gebührenhöhe abzulesen. Die monatlichen Gebühren sind lediglich eine monatliche Abschlagszahlung dieser real anfallenden Jahresgebühr und decken diese nur dann, wenn alle 12 Monate Gebühren bezahlt werden. Mit anderen Worten, sie zahlen nur Gebühren für die tatsächlich anfallenden Unterrichtstermine, dies aber verteilt, in einem festen monatlichen Gebührensatz über 12 Monate hindurch.
![]() | Wie wird das Entgelt bezahlt? |
Die Entgelte sind monatlich im Voraus fällig. Es ist angestrebt diese im Lastschriftverfahren abzubuchen. Eine Barzahlung ist aus verwaltungstechnischen Gründen leider nicht möglich.
![]() | Kann ich Unterricht auch verschenken? |
Wir haben ein umfangreiches Gutscheinangebot und können Ihnen verschiedene Gutscheinkonstellationen anbieten. Sprechen Sie uns hierfür bitte an, wir finden für Sie das Passende!
![]() | Was passiert im Krankheitsfall des Schülers oder Lehrers? Gibt es eine Gebührenerstattung? |
Muss der Unterricht wegen Krankheit des Schülers (oder einem anderen Termin) abgesagt werden, verfällt die Unterrichtstunde. Trotzdem sollte der Unterricht bitte so rechtzeitig wie möglich bei dem Lehrer abgesagt werden. Ist der Lehrer krank, muss die Unterrichtstunde abgesagt werden, da keine - wie aus der allgemein bildenden Schule bekannt - Vertretungsregelungen bestehen. Dies bedeutet, dass die Schulleitung für solche Fälle Zusatzkräfte einstellen müsste. Das ist nur bei langfristiger Krankheit möglich bzw. werden die ausgefallenen Stunden anteilmäßig erstattet. Bei längerer Krankheit des Schülers kann eine Beurlaubung durchgeführt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, am Ende des Kalenderjahres eine Erstattung in der Musikschulverwaltung schriftlich und formlos zu beantragen (Regelung siehe AGB).
Viele Lehrkräfte der Musikschule haben einen Honorarvertrag und haben somit weitere Tätigkeiten außerhalb der Musikschule (z.B. Orchestermitglieder der Neuen Lausitzer Philharmonie). Daher muss die Schulleitung für Unterrichtsverlegungen, die jedoch immer die Ausnahme bleiben sollten, um Verständnis bitten.
![]() | Sind die Schüler im Unterricht versichert? |
Nein. Die Musikschule übernimmt keine Haftung. Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichtes.
![]() | Gibt es auch Ermäßigungen für den Unterricht? |
Wir gewähren Sozialermäßigung, und Familienermäßigung, sowie (auf Vorschlag des Hauptfachlehrers und nach einer Prüfung) Begabtenermäßigung. Ein Rechtsanspruch auf diese Ermäßigungen besteht nicht.
Nutzbar ist auch der 10€ Gutschein aus dem Bildungspaket (siehe Extrainfoblatt).
![]() | Gibt es eine Förderung für Begabte? |
Es gibt eine schulinterne Förderung und eine Landesförderung. Für beide muss jährlich eine Prüfung (Leistungsnachweis) abgelegt werden. An die Förderung sind Bedingungen geknüpft (Ensemblespiel, Wettbewerbstätigkeit, Teilnahme an öffentlichen Auftritten).
![]() | Was kosten Musikinstrumente? |
Auf unserer Internetseite haben wir bei vielen Instrumenten eine ungefähre Richtlinie für Instrumenten-Preise angegeben. Natürlich kommt es auch auf die Qualität und den Hersteller an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Lehrer und in einem Musikalienfachhandel. Grundsätzlich kann man sagen, dass sich klangliche Qualität (und die ist natürlich nicht die allerbilligste) positiv auf den Lernfortschritt auswirkt. Für den instrumentalen Beginn kann auch ein gebrauchtes Instrument aus zweiter Hand empfehlenswert sein.
![]() | Muss ich ein eigenes Instrument besitzen? |
Nein! Ein Instrument zu besitzen ist nicht Voraussetzung für den Unterricht an der Musikschule. Soll der Unterricht erfolgreich sein ist das häusliche Üben unverzichtbar. Insofern ist das Vorhandensein eines Instrumentes unumgänglich.
![]() | Was für ein Instrument soll ich kaufen? |
Wenn Sie an der Musikschule Unterricht haben, ist Ihnen beim Instrumentenkauf die Lehrkraft behilflich. Wenn Sie erst anfangen möchten, sprechen Sie in der ersten Stunde mit der Lehrkraft darüber oder vereinbaren Sie mit dem Musikhaus ein Rückgaberecht.
![]() | Gibt es die Möglichkeit eines Leihinstrumentes an der Musikschule? |
Um eine Hilfestellung zu leisten, bietet die Musikschule verschiedene Leihinstrumente an. Auf diese Weise kann man den Erwerb eines Instrumentes hinauszögern und verfügt trotzdem über ein für den Unterricht geeignetes Instrument, welches auch das Üben in den eigenen vier Wänden ermöglicht! Allerdings sind unsere Ressourcen begrenzt, der musikalische Fachhandel kann Ihnen aber auch weiterhelfen. Die Instrumente sind nicht alle versichert und müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Dies bedeutet auch, dass Verschleißteile, wie z.B. Saiten nach längerer Ausleihe ersetzt werden müssen. Wir empfehlen darüber hinaus den Abschluss einer Instrumentenversicherung. Als Mitglied in einem unserer Fördervereine kann dies im Rahmen einer Gruppenversicherung sehr kostengünstig geschehen.
![]() | Wann findet der Unterricht statt? |
Unterricht wird nur in der Schulzeit gegeben. Das Schuljahr beginnt i.d.R. am 01. August und endet i.d.R. am 31. Juli des folgenden Jahres. Für die Musikschule gilt die Ferien- und Feiertagsregelung des Freistaates Sachsen. Jeder Musikschullehrer bekommt zum August und Januar neue Schüler im Rahmen seiner Stundenverpflichtung zugeteilt. Die Lehrkräfte sind nur an bestimmten Tagen an der Musikschule. Die Unterrichtstermine werden einvernehmlich zwischen Lehrer und Schülern vereinbart. Die Lehrer versuchen auch besondere Terminwünsche bei der Planung zu berücksichtigen. Langfristige Anmeldungen erleichtern das Einrichten von Wunschterminen an der Musikschule erheblich.
Wichtige Faktoren der Planung sind:
o Etwa gleich starke Schüler sollten möglichst hintereinander Unterricht erhalten, damit ihre Stunden zum gemeinsamen Musizieren gelegentlich zusammengefasst werden können,
o junge Schüler sollten eher die frühen Termine erhalten bzw. ältere auch in den Abendstunden kommen können.
In gegenseitiger Rücksichtnahme und dem Wissen, nicht immer den optimalen Termin zu bekommen, ist es die Aufgabe aller, den Musikschulstundenplan der jeweiligen Instrumentalklasse gemeinsam zu "optimieren".
![]() | Mein Kind oder ich möchten in einem Ensemble der Musikschule mitspielen. Geht das? |
Das ist nicht nur möglich, sonder sogar sehr erwünscht. Neben dem Erlernen der Fertigkeiten ein Instrument zu spielen ist es besonders wichtig, mit anderen gemeinsam zu musizieren. Hier liegt ein großer Schwerpunkt der Arbeit der Musikschule. So wird den Schülern die Mitwirkung in Ensembles - vom Blockflötenensemble bis zur BigBand - zusätzlich zum Instrumentalunterricht angeboten. Darüber hinaus werden für bestimmte Vorspiele innerhalb des Unterrichts immer wieder kleine Ensembles zusammengestellt.
![]() | Kann ich an der Musikschule Prüfungen ablegen? Welche Abschlüsse gibt es? |
Es gibt ein Mal im Jahr die Möglichkeit der Wunschprüfung sowie Unterstufenabschluss I und II, Mittelstufenabschluss I und II und den Oberstufenabschluss. Prüfungen zum Oberstufenabschluss sind öffentliche Vorspiele. Auch in Musiktheorie gibt es die Möglichkeit einer Abschlussprüfung. Die an der Musikschule erhaltenen Zeugnisse sind gern gesehene Belege in Bewerbungsmappen.
![]() | Kann ich an Vorspielen und Wettbewerben teilnehmen? |
Die Musikschule führt in ganz regelmäßigen Abständen Schülervorspiele, Konzerte, Projektwochen, Freizeiten, Konzertreisen und ähnliches durch, um damit allen Schülern die Möglichkeit zu geben, sich bei Auftritten in der Öffentlichkeit zu präsentieren und um dabei das kulturelle Angebot der Stadt zu erweitern. Jeder Schüler sollte einmal im Jahr an einem Vorspiel teilnehmen und mindestens 25 Prozent der Schüler einer Lehrkraft auch an einem öffentlichen Auftritt. Sicher ist es auch sehr sinnvoll, die Veranstaltungen zu besuchen, wenn man nicht selbst eingebunden ist. Man hört Gleichaltrige musizieren, lernt Musik aller Stilrichtungen kennen und gehört ja zur großen "Musikschulfamilie". Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Kind in diese Veranstaltungen mehr (oder weniger) eingebunden werden sollte, besprechen Sie dies mit dem Lehrer Ihres Kindes. Musik macht man nicht für andere sondern in erster Linie für sich und natürlich noch viel lieber gemeinsam mit anderen. Auf der anderen Seite ist es aber auch Motivation und Freude den Mitmenschen das Gelernte zu präsentieren. Das muss nicht zuerst bei einem Wettbewerb sein, sondern kann auch im Rahmen einer Musizierstunde oder eines Vorspiels an der Musikschule stattfinden. Wer mit einem gelungenen Auftritt glänzen konnte bekommt so ganz nebenbei auch die Zeit des Übens auf eine der schönsten Weisen zurückerstattet. Bei unseren Schulkonzerten können alle teilnehmen, die Ihr Können präsentieren wollen. Es besteht kein Auftrittszwang! Im Vordergrund steht der Spaß am gemeinsamen oder solistischen Musizieren.
![]() | Was sollte ich über Vorspiele noch wissen? |
Jedes Vorspiel findet in Form eines Konzertes statt. Die Schüler lernen dabei, sich dem Rahmen entsprechend zu präsentieren. Dazu gehört genau wie das (fehlerlose) Vorspielen, die Verbeugung, der spannungsvolle Auf- und Abtritt sowie die angemessene Kleidung. Unterstützen Sie Ihr dann sicher aufgeregtes Kind dabei! Selbstverständlich ist, dass sich alle Vortragenden und auch ihre "Fans" gegenseitig zuhören und das gesamte Konzert anwesend sind. Gerne verschenken wir hierzu unseren Konzert-Knigge.
![]() | Was ist Jugend musiziert? |
Es handelt sich um einen Wettbewerb. Die Teilnahme ist sicher für jeden jungen Musiker ein Gewinn! Der Regionalwettbewerb für die Region findet jährlich an dem Wochenende vor den Halbjahreszeugnissen statt. Ausschreibungen sind ab Sommer in der Musikschulverwaltung erhältlich.
![]() | Welche Konzerte / Wettbewerbe / Probenlager veranstaltet die Musikschule? |
Tradition haben bereits der Klavierwettbewerb mit Abschlusskonzert im Januar, Winterprobenlager im Februar, Jazz/Rock/Pop Podien vier mal im Jahr, Konzert der Jüngsten im April oder Mai, das Jahreskonzert des JBO, Jedem Kind ein Instrument (JeKI) Konzert im Juni, das Schuljahresabschlusskonzert der Musikschule zum Schuljahresende, der Tag der offenen Musikschultür im Juni, das Sommerprobenlager im August, das Herbstkonzert im November und das Konzert bei Kerzenschein im Dezember. Darüber hinaus findet einmal im Monat eine allgemeine Musizierstunde statt. Die Termine hängen im Schulhaus aus und sind online auf unserer Internetseite abrufbar.
![]() | Darf ich Hospitieren? |
Selbstverständlich ist es jederzeit möglich, den Unterricht des eigenen Kindes zu besuchen und zu beobachten. Beim Elementarunterricht sollte dies vorher mit der Lehrkraft abgesprochen werden, damit der "Besuch" den Ablauf der Stunde nicht beeinflusst. Viele Lehrer bieten in diesem Unterricht regelmäßig Mitmachstunden an. Im Instrumentalunterricht wird der regelmäßige Besuch von Eltern im Unterricht von den einzelnen Lehrkräften (und in jeder Altersgruppe) etwas unterschiedlich gesehen. Eine regelmäßige Anwesenheit eines Elternteils beeinflusst in jedem Fall das "Lehrer-Schüler" Verhältnis und sollte mit dem Kind und dem Lehrer abgesprochen werden.
![]() | Wie lange sollte unsere Kinder / ich täglich üben? |
Üben, Motivation und Liebe zum Instrument bzw. zum Musizieren sind ganz stark miteinander verknüpft und bedingen sich gegenseitig. Nur wer auf seinem Instrument regelmäßig übt, wird es entsprechend den Wünschen/Anforderungen beherrschen und somit Freude (Spaß) beim Musizieren haben. Jeder Mensch braucht Erfolg bei allem was er tut. Stellt sich dieser nicht ein, so kommt es zu Frust und er verliert die Lust.
Um ein Musikinstrument zu spielen, ist es unbedingt notwendig, sich möglichst täglich damit zu beschäftigen. Nur dann stehen dem Spieler motorische Fähigkeiten, Umsetzungsmöglichkeiten vom Notentext auf das Instrument und Ausdrucksfähigkeiten zur Verfügung, die das Musizieren zur nicht mehr weg zu denkenden täglichen Freude werden lassen. Dabei ist die Hilfe vom Elternhaus unersetzlich. Es ist nicht notwendig, dass dabei über Fachkenntnisse verfügt wird, sondern Sie sollen nur erinnern, positiv bestärken und bei Anfängern bis zum Alter von ca. 10 Jahren möglichst oft dabei sein, um das "strukturierte Arbeiten" zu führen. Für fachliche Dinge ist und bleibt natürlich der Musikschullehrer zuständig, der aber ganz sicher sehr gern Tipps gibt, wie eine momentane Übephase unterstützt werden kann.
Verallgemeinert lässt sich sagen, dass tägliches Üben ähnlich dem Ritual des Zähneputzens oder Waschens "gepflegt" werden sollte. So genannte "Pflicht" sind kleine Vorübungen, Tonleitern, Übungsstücke (Etüden), die "Kür" sind dann die Spielstücke. Natürlich soll Musizieren Spaß machen, deshalb gehören unbedingt Musikstücke entsprechend der eigenen Neigung dazu, welche oft mit dem Lernziel nicht unbedingt in direktem Zusammenhang stehen aber einfach nur Spaß machen und eine grundsätzliche Motivation für alles weitere Musizieren darstellen.
Die Musikschule wird viel tun, um ihre Schüler so gut wie möglich zu motivieren, indem sie einen abwechslungsreichen und spielerischen Unterricht anbietet, möglichst schnell Möglichkeiten zum Ensemblespiel schafft und viele Gelegenheiten zum Präsentieren des Gelernten bei Auftritten schafft.
Hier allgemein geltende Tipps, mit denen sich die Effektivität und der Erfolg beim Üben u. U. steigern lassen:
" möglichst täglich üben,
" eventuell immer zur selben Zeit (z. B. immer nach/vor den Hausaufgaben),
" an einem freundlichen, hellen Ort,
" im Tagesablauf gut platziert,
" ohne Störungen durch Geschwister, Telefon o.ä.,
" hören Sie öfter zu,
" loben Sie für das, was schon gekonnt wird,
" ermuntern Sie, wenn sich Schwierigkeiten ergeben und
" hören Sie gemeinsam mit ihrem Kind instrumentenspezifische Musik.
Natürlich wird es immer einmal (besonders während der Pubertät) Tiefphasen geben, die jedoch meist schnell überwunden werden können. Sollten Sie jedoch beobachten, dass ein "Motivationstief" kein Ende nimmt, sollten Sie folgende Überlegungen anstellen:
" Spielt Ihr Kind das Instrument seiner Wahl?
" Hat es den passenden Lehrer gefunden?
" Steht es in Konkurrenz zu einem Geschwisterkind/guten Freund, das/der das gleiche Instrument spielt?
" Ist Ihrem Kind ein anderes Hobby wichtiger?
Suchen Sie in solchen Phasen das Gespräch mit dem Lehrer bzw. signalisieren Sie ihm, dass es Ihnen wichtig ist, in solchen Zeiten nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Vollziehen Sie in solchen Momenten nicht zu schnell eine Kündigung; denn ein Neustart ist meist sehr schwer anzugehen, so dass viele erst im Erwachsenenalter zurück zum Instrument finden.
![]() | Kann ich den Lehrer wechseln? |
Ein Lehrerwechsel ist in möglich (soweit mehrere Lehrkräfte für ein Fach zur Verfügung stehen), sollte aber immer sehr gut besprochen werden. Bestimmt gibt es ganz verschiedene Gründe, die zu einem solchen Wunsch führen, sicher ist es hierbei sehr wichtig, ein intensives Gespräch mit dem bisherigen Lehrer zu führen bzw. die Schulleitung einzubinden.
![]() | Ist ein Fächer- oder Lehrerwechsel möglich, ohne dass man sich erneut anmelden muss? |
Ja klar, kein Problem! Sprechen Sie die Lehrkraft und das Sekretariat der Musikschule an. Zum Wechseln gibt es übrigens ein Ummeldefomular.
![]() | Mein Kind hat in einer Gruppe Unterricht. Was passiert, wenn sich die Gruppenstärke ändert? |
Die Musikschule muss nach veränderter Gruppenstärke das Entgelt entsprechend verändern. Eine Übersicht darüber gibt Ihnen die Entgeltordnung.
![]() | Ich muss leider das Unterrichtsverhältnis kündigen. Wie geht das? |
Jede Kündigung durch den Schüler oder durch die Musikschule bedarf der Schriftform (eine mündliche Kündigung reicht nicht aus). Soweit in den AGB nichts anderes geregelt ist, gilt stets eine Kündigungsfrist von 2 Monaten, entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens. Eine rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen. Die Kündigung kann zum Schulhalbjahr (28./29.02) oder zum Schuljahresende (31.07.) erfolgen. Der Rücktritt vom Vertrag vor Ende des Schuljahres ist nur in Ausnahmefällen möglich.
![]() | Gibt es ein Sonderkündigungsrecht? |
Neben der regulären Kündigung gibt es ein Sonderkündigungsrecht in Härtefällen (z.B. längerer Ausfall in Folge von Krankheit oder Unfall) oder bei Wegzug aus dem Einzugsbereich. Darüber hinaus sind vorzeitige Kündigungen nur mit Einverständnis des Schulleiters und auch dann nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Sollte ihr Kind keinerlei Motivation mehr auf den verbleibenden Unterricht haben, ist dies allerdings kein Sonderkündigungsgrund.
![]() | An wen wende ich mich bei Fragen zum Unterrichtsvertrag? |
Wenden Sie sich bitte direkt an die Verwaltung der Musikschule.
![]() | Wie kann ich an der Musikschule jemand mit meinem Problem persönlich erreichen? |
Sie können jederzeit einen Termin mit der Schulleitung vereinbaren oder senden Sie eine Mail an
info@Musikschule-Goerlitz.de und schildern Sie kurz Ihr Problem mit der Bitte um Rückruf. Wir melden uns dann.
![]() | Kann ich diese FAQ auch im Internet nachlesen? |
Diese Frage existiert für "Ausdrucker"...Antwort: Auf unserer Homepage www.Musikschule-Goerlitz und www.Musikschul.info finden sie diese FAQ sowie eine Übersicht über unsere Angebot, Lehrer, Formulare…
![]() | Wie kann ich die Musikschule unterstützen? |
Werden Sie Mitglied im Freundeskreis der Musikschule. Auch über Spenden (auch Zeitspenden z.B. zum Tag der offenen Tür) freuen wir uns. Ihre Mitarbeit z.B. im Elternrat der Musikschule hilft uns ebenfalls die Musikschule aus allen Perspektiven zu betrachten und Abläufe zu optimieren. Verteilen Sie unsere Werbung. Empfehlen Sie uns weiter. Sprechen Sie mit uns, wenn etwas zu Ihrer Unzufriedenheit sein sollte. Nutzen Sie die Musikschule als kulturelle Einrichtung der Stadt Görlitz und helfen Sie uns diese zu bewahren.




